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Schweizer Klimapolitik

Mit dem Ratifizieren des Kyoto-Protokolls hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu ergreifen. Da Kohlendioxid (CO2) in der Schweiz mehr als 80 Prozent der Treibhausgase ausmacht, ist das CO2-Gesetz das Hauptinstrument zur Einhaltung dieser Verpflichtungen. Das Gesetz sieht vor, dass die CO2-Emissionen bis 2010 gegenüber dem Ausstoss von 1990 um 10 Prozent gesenkt werden. Das Teilziel für Brennstoffe beträgt minus 15 Prozent, dasjenige für Treibstoffe minus 8 Prozent. Diese Ziele sollen möglichst mit freiwilligen Massnahmen (Zielvereinbarungen) erreicht werden sowie mit der Umsetzung bestehender energie- und verkehrspolitischer Massnahmen (Aktionsprogramm EnergieSchweiz, LSVA, Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene, Förderung des öffentlichen Verkehrs). Da sich allerdings abzeichnete, dass diese Massnahmen alleine nicht ausreichen würden, um die Ziele des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls zu erreichen, hat der Bundesrat folgenden weiteren Massnahmenmix beschlossen:  

  • Klimarappen auf Treibstoffe: Der Klimarappen auf Treibstoffe ist eine freiwillige Massnahme der Erdölbranche. Seit dem 1. Oktober 2005 wird eine Abgabe auf Benzin- und Dieselölimporte in Höhe von 1.5 Rp. pro Liter erhoben. Zur Verwaltung dieser jährlichen Mittel von rund 100 Millionen Franken wurde die Stiftung Klimarappen gegründet. Diese finanziert Emissionsreduktionsprojekte im In- und Ausland. Falls der Klimarappen bis 2007 nicht nachweisen kann, dass er den erforderlichen Zielbeitrag erbringt, führt der Bundesrat auch auf Benzin eine CO2-Lenkungsabgabe ein. Die rechtzeitige Überprüfung seiner Wirksamkeit wird anhand von Meilensteinen gemessen.  
  • CO2-Abgabe auf Brennstoffe: Gemäss Nationalratsbeschluss vom 21. Juni 2006 soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffe ab 2008 in drei Etappen eingeführt werden. Sie startet 2008 mit einem Satz von 12 Franken oder drei Rappen je Liter Brennstoff, "falls die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen im Jahre 2006 mehr als 94 Prozent des Jahres 1990 betrugen". Der Satz wird 2009 auf 24 Franken, und 2010 auf 36 Franken erhöht, dies aber nur wenn der CO2-Ausstoss nicht messbar abnimmt und sich damit abzeichnet, dass das gesetzliche Klimaschutzziel verfehlt wird. Die Einnahmen werden voll an Bevölkerung und Wirtschaft über Krankenkassenprämien und AHV zurückerstattet. Die Vorlage gelangt nun an den Ständerat.  
  • Steuerliche Förderung umweltschonender Treibstoffe: Der Einsatz umweltschonender Treibstoffe soll mittels steuerlicher Förderung begünstigt werden. Dies soll über eine Revision des Mineralölsteuergesetzes geschehen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet und die Botschaft ans Parlament am 3. Mai 2006 verabschiedet. Diese sieht vor, den Steuersatz auf Erd- und Flüssiggas um 40 Rappen je Liter Benzinäquivalent zu senken. Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen, darunter Biogas, werden von der Steuer befreit. Die Massnahmen sollen für den Bundeshaushalt ertragsneutral sein. Deshalb sollen die Mindereinnahmen durch eine höhere Besteuerung des Benzins kompensiert werden. Das revidierte Mineralölsteuergesetz soll voraussichtlich im Jahr 2007 in Kraft treten.  

Das Bundesamt für Umwelt hält unter seinem Themenbereich Klima & CO2 detaillierte Informationen zur Schweizer Klimapolitik bereit. 

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